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Gesetzliche Rentenzahlungen noch möglich?

Die Rente, die die heute Jüngeren einmal aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten können, wird in ihrer Höhe nicht mehr ausreichen um im Alter davon seinen Lebensstandard erhalten zu können.
Wurde noch in den Neunziger Jahren verkündet, dass die Renten sicher seien, geht heute auch die Politik davon aus, dass es unumgänglich ist, für das Alter privat vorzusorgen. Ohne entsprechende private Absicherung wird das Gespenst von der so genannten Altersarmut für viele zukünftige Rentner zur Realität werden.
Um den Menschen die private Vorsorge näher zu bringen gibt es einige Produkte, bei deren Abschluss die Verbraucher zusätzlich mit staatlicher Förderung rechnen können.
In erster Linie ist das die Riester Rente, die zum einen durch staatliche Zulagen gefördert wird und zum anderen auch steuerlich begünstigt ist. Insbesondere für junge Familien mit Kindern ist der Abschluss von Riester Verträgen für eine private Rente zu empfehlen. Die lange Laufzeit und die Zulagen die es auch für im Haushalt lebende Kinder gibt, sichern für diese Verträge eine hohe Rendite.
Eine weitere Möglichkeit der privaten Absicherung besteht zudem in der betrieblichen Altersvorsorge. Hier gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel die Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung. Dabei werden die Beiträge in einen entsprechenden Kapitalbildungsvertrag, wie eine Lebensversicherung, direkt aus dem Bruttoeinkommen gezahlt. Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer zahlen für diesen Betrag Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem entrichtet der Arbeitnehmer dafür keine Steuern. Es gibt Arbeitgeber, die erbringen diese Leistung für die bei ihnen Beschäftigten, wenn nicht, kann zumindest der Arbeitnehmer eine entsprechende Direktversicherung abschließen. Bei allen Verträgen ist wichtig, dass sie frühestens ab dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen dürfen, entweder als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente.
Um auch Gewerbetreibenden die Möglichkeit zu geben etwas für ihre private Rente zu tun, wurde zusätzlich die Rürup Rente eingeführt, deren Beitragszahlungen in voller Höhe steuerlich begünstigt sind. Solche Verträge lohnen sich insbesondere für Unternehmer, die von ihren Gewinnen einen hohen Anteil versteuern müssen. Allerdings gibt es bei dieser Art von Verträgen kein Kapitalwahlrecht.

26.11.2007 11:47:31 von Jule
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