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Hilfe beim Wechsel der PKV

Was gibt es beim Wechsel PKV zu beachten, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Wechsel erfolgen kann? Gibt es besondere Fristen oder Regelungen, die man kennen sollte? Darauf gibt es unterschiedliche Antworten, je nachdem, ob man gegenwärtig privat versichert ist oder aber gesetzlich versichert ist. Wer bereits in der PKV ist, kann ohne große Schwierigkeiten in eine andere PKV wechseln. Dabei gilt es, die Kündigungsfristen zu beachten. Grundsätzlich sind die meisten PKV zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Es gibt aber einige Unternehmen, die nur zum Ende des Versicherungsjahres eine Kündigung akzeptieren. In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich erfolgen und drei Monate vor Vertragsende beim Versicherer eingehen. Darüber hinaus muss noch Mindestlaufzeit beachtet werden, die schon mal drei Jahre betragen kann. Allerdings hat jeder Privatversicherte ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge erhöht werden. Diese Erhöhung muss die PGV dem Versicherten schriftlich mitteilen. Von diesem Zeitpunkt an bleibt dem Wechselwilligen nur eine Frist von vier Wochen, um sich eine neue PKV zu suchen und in diese zu wechseln. Es empfiehlt sich also, zuerst seine Kündigungsfristen in Erfahrung zu bringen. Danach sollte man sich einen neuen Versicherungsträger suchen, um dann mit der neuen Versicherungsbestätigung die Kündigung schnell zu erledigen. Versicherte der GKV können nur in die PKV wechseln, wenn der Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Einzig Freiberufler und Selbstständige haben die Möglichkeit unabhängig von dieser Grenze in die Private Krankenversicherung zu wechseln. Angestellte müssen also ein entsprechendes Jahresbruttoeinkommen nachweisen, damit ein Wechsel möglich wird. Wer ein entsprechendes Einkommen bereits im Jahr 2003 hatte, kann jederzeit in die PKV wechseln. Alle anderen Angestellten müssen zunächst in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben, damit ein Wechsel möglich wird. Ansonsten bleibt ihnen der Weg in die PKV verwehrt. Bei jedem Wechsel sollte man beachten, dass dies auch Nachteile haben kann. Erneute Gesundheitsprüfung, neues Eintrittsalter (mit entsprechendem Beitrag), ggf. Wegfall der Altersrückstellung (beim Wechsel innerhalb der PKV).

02.03.2008 22:55:28 von lars-b
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