 Aktuelle Kategorie: (35)
|
Artikel » Versicherungen Beitragsermittlung in der Privaten Krankenversicherung | Eine Private Krankenversicherung arbeitet im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem Solidaritätsprinzip. Dieses Prinzip macht es möglich, dass in der Gesetzlichen Krankenversicherung alle Versicherten die gleichen ärztlichen oder zahnärztlichen Leistungen erhalten, ohne dass dabei die Ausgestaltung des jeweiligen Versicherungstarifs eine Rolle spielen würde. Während bei den gesetzlichen Krankenkassen lediglich das Einkommen des jeweiligen Versicherungsnehmers für die Höhe der zu zahlenden Beiträge entscheidend ist, verläuft die Ermittlung der Beiträge in der Privaten Krankenversicherung wesentlich komplizierter. Hier steht der potenzielle Versicherungsnehmer zunächst vor der Wahl eines geeigneten Versicherungstarifs. Je nach Tarifausgestaltung differieren dabei Leistungsumfang sowie Beitragshöhe. Darüber hinaus gibt es jedoch Faktoren, die in die Beitragsermittlung mit eingehen, die nicht direkt durch den Versicherungsnehmer beeinflusst werden können. Zu nennen sind hier unter anderem der Gesundheitszustand oder das Alter des Versicherungsnehmers. Bei der Antragsstellung in einer Privaten Krankenversicherung muss ein Versicherungsnehmer daher neben der üblichen Altersangabe auch detailliert Auskunft über etwaige Vorerkrankungen erteilen. Diese Angaben sollten in jedem Fall wahrheitsgemäß erfolgen, da sich der Versicherer später sonst ggf. von einer Leistungsverpflichtung im Krankheitsfall freisprechen kann. Ist die Liste der Vorerkrankungen zu lang oder lassen einzelne Vorerkrankungen auf Seiten des Versicherers darauf schließen, dass diese auch in Zukunft behandlungswürdig sind, werden u. U. so genannte Risikozuschläge erhoben. Dies sind Aufschläge auch den eigentlichen Beitrag, durch die ein Versicherer das vermeidlich höhere Kostenrisiko solcher Versicherungsnehmer abzufedern versucht. Die gesamte Prozedur der Risikoabschätzung und der Ermittlung der Beitragszuschläge nennt sich Risikoprüfung. Diese kann im Falle von ernstzunehmenden Vorerkrankungen auch zum Ausschluss des Antragstellers führen, sofern der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, dass das durch die jeweilige Person entstehende (Kosten-)Risiko zu hoch ist. Auch der Berufsstatus des potenziellen Versicherungsnehmers ist von Bedeutung. So erhalten bestimmte Berufsgruppen besondere Konditionen (beispielsweise eine Private Krankenversicherung für Ärzte). Eine Ausnahme stellt diesbezüglich der neu eingeführte Basistarif in der Privaten Krankenversicherung dar. Hier dürfen weder Risikozuschläge, noch –ausschlüsse erfolgen, wobei der Leistungsumfang eines Basistarifs in etwa dem der Gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss.
| | | 12.03.2008 18:04:03 von |
Fügen Sie diesen Artikel Ihren Social Bookmarks hinzu:
Verlinken Sie diesen Artikel auf Ihrer Website: Informationen über den Autor dieses Artikels:
 |
| Es werden bis auf Weiteres keine neuen Artikel aufgenommen! |
|
|
|