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Artikel » Versicherungen Krankenversicherung | Wer eine Behandlung nach einem Unfall benötigt oder erkrankt braucht eine Krankenversicherung, die die Kosten des jeweiligen Versicherten erstattet. In der Regel übernimmt die Versicherung die finanziellen Leistungen, in einigen Ländern werden aber auch Sachleistungen übernommen. Dieses wir jedoch spezifisch in den Ländern geregelt. Man unterscheidet zwischen zwei Versicherungsarten. Zum einen die gesetzliche Krankenversicherung, GKV, und die Private Krankenversicherung, PKV. Die Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen sind relativ einfach zu sehen. Die GKV Beitrag hängt von dem Einkommen, und nicht von dem Risiko ab, deren Leistungen auf der Staatlichen Basis festgelegt wird. Eine sogenannte Umverteilungskomponente, belastet die Versicherten mit einem höheren Einkommen mehr, als einem Geringverdiener. Zudem werden für ältere Versicherte keine Rückstellungen für höhere Kosten gebildet. Dadurch, dass die Bevölkerung immer älter wird, steigen die Beitragssätze stetig. Bei der privaten Krankenversicherung spielt die Versicherungsprämie eine große Rolle. Sie hängt von den vereinbarten Leistungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung ab. Im Gegensatz zur GKV ist sie nicht vom Einkommen abhängig, sonder auf das Risiko bezogen. Die Beitragssätze bei einer PKV werden nicht so stetig steigen wie bei einer GKV, dadurch das sie rücklagebildend ist, und dies dadurch vermindert wird. Die Aufgaben der GKV bestehen darin, dem Versicherten die Gesundheit zu erhalten, einen schlechten Gesundheitszustand zu bessern beziehungsweise wieder herzustellen. Sie ist ein Teil des Gesundheit,- und Sozialversicherungssystem. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet man zwischen primären Trägern – das sind zum Beispiel AOK, BKK, IKK, und Ersatzkassen. Die Ersatzkassen gehören zum Arbeiter- Ersatzkassen-Verband, die sind zum Beispiel Barmer - Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse, Deutsche Angestellten Krankenkasse DAK. Die zu erbringenden Leistungen werden in vier Kategorien eingeteilt. Sie werden nach dem Sachleistungsprinzip von Krankenkassen erbracht. Verhütung von Krankheiten – Medizinische Vorsorge für Mutter und Vater, Verhütung von Zahnerkrankungen, Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation. Medizinische Vorsorgeleistungen sowie Selbsthilfe und Präventation. Früherkennung von Krankheiten – Kinder,- und Gesundheitsuntersuchungen Behandlung von Krankheiten – ärztliche,- und zahnmedizinische Behandlungen, Zahnersatz Versorgung, Häusliche Krankenpflege, Krankenhausbehandlungen, Arzneimittelversorgung Medizinische Rehabilitation – um eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit zu vermindern beziehungsweise abzuwenden, zu beseitigen. Zu den erbrachten Leistungen der Krankenversicherung, werden Selbstbeteiligungskosten, Zuzahlungen vom Versicherten in Höhe von 10% des Abgabepreises geleistet. Diese liegen zwischen 5 und 10 Euro. Bei einem Krankenhausaufenthalt werden pro Tag 10,-€ fällig, bei stationärer Behandlung. Wenn eine häusliche Krankenpflege von Nöten ist, beträgt die Zuzahlung 10% der Kosten. Dazu kommen jedoch noch 10,-€ Gebühr je Verordnung. Pro Quartal, alle drei Monate, ist bei einer ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung 10,-€ zu entrichten. Im Allgemeinen kann man sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, versicherungspflichtig, versicherungsfrei, freiwillig und familienversichert sein.
| | | 01.05.2008 08:54:59 von |
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