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Artikel » Versicherungen Hausratversicherung | In jedem Haushalt befinden sich Gegenstände, die zerbrechen oder zerbrochen werden können. Alle Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Bilder, Gebrauchsgegenstände wie Haushaltsgeräte, Fernseher, Wäsche, Musikinstrumente sowie Verbrauchsgegenstände wie Nahrungsmittel, werden in einer Hausratversicherung versichert. Haushaltsgegenstände die nicht dem Wohnungseigentümer zugehörig sind, aber sich in der Wohnung befinden, sind in der Versicherung mitversichert. Ein Versicherungsschutz des Hausrates besteht bei Schäden durch Leitungswasser, Hagel, Sturm und Feuer, sowie bei Vandalismus, Raub oder auch bei einem Einbruch mit Diebstahl. Bei einem durch Sturm entstandenen Schaden, wird erst ab Sturmstärke acht die Versicherung den Schaden übernehmen. Darüber hinaus werden Folgekosten, in der Regel durch eine Mehrprämie, wie von einem Blitzschlag entstandenen Überspannungsschaden, Diebstahl von Fahrrädern, Schäden am Glaskeramik Kochfeld, Wasserschaden der vom Aquarium herrührt oder Schäden an einer Gebäudeverglasung oder Mobiliarverglasung, von der Hausratversicherung mitversichert. Der Hausrat sollte in einer Hausratversicherung immer zum Neuwert versichert werden. Denn im Falle eines Schadens werden die beschädigten Hausratgegenstände vom Neuwert ausgegangen übernommen. Bei einem Schadensfall werden folgende Kosten durch die Versicherung ersetzt; - die Aufräumarbeiten von versicherten Gegenständen Schutz-, und Bewegungskosten Kosten für Schlosswechsel Transport-, und Lagerkosten des Hausrates, in der Regel von 100 Tagen, bei unbewohnbarer Wohnung Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub entstandenen Schäden am Gebäude, die Repariert werden müssen Bei einem Leitungswasser Schaden zu reparierende Bodenbeläge oder Tapezierkosten Durch einen Schaden unbewohnbare Wohnung, einen von 100 Tage andere Unterkunft beispielsweise im Hotel Welche Leistungen von einer Hausratversicherung übernommen werden, und in welcher Leistungssumme, hängt von dem im Vertrag vereinbarten oder enthaltenen Bedingungswerk ab. Besonders Wertvolle Geräte beziehungsweise Wertgegenstände sind zum Teil in der Versicherung bereits mitversichert. Bargeld, im Haus befindliche Sparbücher, Wertpapiere und Urkunden sowie etliche Schmucksachen wie zum Beispiel Edelsteine, Perlen werden von der Versicherung mitversichert. Des Weiteren werden Pelze, hochwertige handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände wie Gemälde und Antiquitäten die älter als 100 Jahre alt sind, ausgeschlossen sind hier jedoch Antiquitäten Möbel, mitversichert. Die Höhe des gesamten Hausrates kann mittels der Quadratmeterzahl der bewohnten Wohnung ermittelt werden, so wird eine Unterversicherung des Hausrates ausgeschlossen. So wird pro Quadratmeter 650 Euro an Versicherungssumme vereinbart. Falls der Versicherungsnehmer eine teuere Wohnungseinrichtung besitzt sollte die Versicherungssumme beim Vertragsabschluss von Anfang an höher vereinbart werden. Jedoch darf der Wert des gesamten Hausrates nicht überschritten werden, insbesondere dann wenn man seinen Hausrat bei verschiedenen Versicherungen Splitten möchte. Abschließend sei erwähnt, dass jeder der einen eigenen Hausstand besitzt, eine Hausratversicherung abschließen sollte. Sie gehört in der heutigen Zeit zu den wichtigsten Versicherungen, die ein jeder haben sollte.
| | | 01.05.2008 08:58:33 von |
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