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Beitrag in der GKV und PKV

Viele Arbeitnehmer und alle Selbständigen können zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse wählen. Als Selbständiger kann die Entscheidung, ob man sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchte, grundsätzlich nach eigenem Ermessen getroffen werden. Angestellte sind hingegen bei der Wahl ihrer Krankenkasse an ein bestimmtes Einkommen gebunden: Nur wer die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung überschreitet, kann sich tatsächlich bei der PKV versichern. Die Einkommensgrenze liegt bei etwa 50.000 Euro Brutto jährlich. Allen anderen Arbeitnehmern bleibt der Wechsel in die private Kasse erst einmal verwehrt. Wer seine Selbständigkeit aufgibt, fällt bei Unterschreitung der Einkommensgrenze automatisch in die GKV zurück.
Die Beitragsgestaltung der privaten und gesetzlichen Kassen unterscheidet sich wesentlich voneinander. Bei der gesetzlichen Kasse wird der Beitrag in Höhe von etwa 15 Prozent anteilig vom Einkommen berechnet. In diesem Fall zahlt also ein Arbeitnehmer mit 1.700 Brutto ebenso wie ein Arbeitnehmer mit 3.000 Brutto jeweils 15 Prozent an die Krankenkasse. In der gesetzlichen Kasse herrscht heute die freie Kassenwahl, womit Arbeitnehmer ihre Krankenkasse auch jederzeit wechseln können. Die Leistungen der Gesetzlichen sind aber zu 95 Prozent identisch.
In der privaten Krankenkasse wird der Beitrag im Gegensatz zur Gesetzlichen nicht anhand des Einkommens berechnet. Die Privaten haben verschiedene Tarifstufen, wobei gilt: Je besser die Leistung, desto teurer der Beitrag. Anders als die Gesetzliche, die keine Gesundheitsprüfung vornimmt, müssen Interessenten der privaten Kassen aber die üblichen Gesundheitsfragen über sich ergehen lassen. Junge, gesunde Mitglieder zahlen niedrigere Beiträge als ältere Versicherte mit Vorerkrankungen. Die Private kann Interessenten aufgrund der Gesundheitsprüfung auch ablehnen.


29.04.2010 08:14:47 von ErwinRommel
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